Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Schwester leben

Gibt es einen Unterschied zwischen Nonnen und Schwestern?

Nonnen leben in kontemplativen Klöstern mit einer Klausur (einem Bereich, wo im Prinzip nur die Nonnen Zugang haben) und arbeiten in der Regel in ihrem Kloster.

Die Schwesterngemeinschaften sind überwiegend in der Zeit der französischen Revolution oder danach gegründet worden. Unsere Gemeinschaft wurde 1808 gegründet, aber erst 1858 vom Papst als kirchliche Kongregation anerkannt, da die Orden enteignet waren und keine neuen Orden gegründet werden konnten.

Gibt es so etwas wie eine Auszeit vom Kloster/von der Gemeinschaft?

Ja, das gibt es. Es kommt gelegentlich vor, dass eine Schwester ernsthaft daran zweifelt, ob das Ordensleben noch der richtige Weg für sie ist. Es gibt dann die Möglichkeit, dass sie sich beurlauben lässt, um zu überprüfen, wie sie ihr Leben in Zukunft gestalten möchte.

Manchmal entstehen auch Situationen, die für eine gewisse Zeit ein Leben außerhalb der Gemeinschaft erfordern, z. B. um kranke Eltern zu versorgen. Auch in diesem Fall kann eine Beurlaubung genehmigt werden.

Kann man nach der Ewigen Profess noch austreten?

Ja, natürlich. Niemand kann im Kloster festgehalten werden. Allerdings gibt es vor und nach der Ewigen Profess unterschiedliche Verfahren zum Austritt:

  • Im Postulat und Noviziat können sowohl die Postulantin/die Novizin als auch die Gemeinschaft den Ausbildungsvertrag ohne weiteres und somit unkompliziert beenden.
  • Bei der Ersten Profess gelobt eine Schwester für ein Jahr Armut, Gehorsam und Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen gemäß den Weisungen der Gemeinschaft zu leben. Nach einem Jahr kann sie für zwei Jahre und danach für weitere drei Jahre die Profess ablegen oder auch nicht. In dem Fall wird die Schwester nach einer abgesprochenen Zeit die Gemeinschaft verlassen. Während der zeitlichen Profess kann die Generaloberin mit Zustimmung des Generalrates das Austrittsindult (Befreiung von der Verpflichtung) gewähren. Dies wird dann dem Bischof mitgeteilt.
  • Nach der Ewigen Profess muss die Schwester nach sorgfältiger Überlegung eine schriftliche Bitte einreichen. Die Generaloberin und der Generalrat schreiben eine Stellungnahme dazu mit der Bitte um Zustimmung. Dies legen sie dem Bischof vor, da die Gemeinschaft dem Bischof untersteht. Er trifft daraufhin eine Entscheidung.

Kleidung

Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Farben der Kleider?

Wir haben schwarze, graue und weiße Kleider. Schwarz wird an Sonn- und Feiertagen getragen, also an Tagen, an denen die Kirche ein Hochfest oder ein Hochamt feiert.

Das graue Kleid ist das alltägliche. Das weiße Kittelkleid wird – aus Hygienegründen – in der Pflege und Hauswirtschaft getragen.

Wie hält sich der Schleier auf dem Kopf?

In unserem Schleier befindet sich ein breiter Stoffstreifen mit zwei Metallreifen, die dem Kopf entsprechend geformt werden können, wodurch der Schleier eng am Kopf anliegt. Ein Druckknopf hinten hält den Schleier zusammen.

Müssen Schwestern Tracht (Kleid und Schleier) tragen?

Nein, jede Schwester ist frei, sich für die Ordenstracht oder für zivile Kleidung zu entscheiden. Es ist sogar möglich, dass eine Schwester aus beruflichen oder praktischen Gründen, je nach Situation Tracht oder zivile Kleidung trägt.

Formales und Rechtliches

»Generaloberin/Generalrat« – haben diese Begriffe etwas mit dem Militär zu tun?

Nein. Diese Begriffe verweisen auf die Bedeutung von »general« im Sinne von »allgemein«. Eine Oberin ist Leiterin eines Konventes (Lebensgruppe). Die Generaloberin ist die Leiterin der Gesamtgemeinschaft und bildet mit dem Generalrat das Leitungsteam.

Wie finanziert sich die Gemeinschaft? Lebt sie vom Geld der Kirche, von Kirchensteuern?

Die Gemeinschaft finanziert sich einerseits über die Unterstützung (z. B. in Form von Mieterträgen o. ä.) durch die Gräflich-Stolbergsche Familienstiftung, die in der Gründungszeit zum Unterhalt der Schwestern ins Leben gerufen wurde. Andererseits lebt die Gemeinschaft von Geldmitteln, die Schwestern beim Eintritt in die Gemeinschaft mitgebracht und selbst erwirtschaftet haben (z. B. Gestellungsgelder aus einer Tätigkeit in einer Non-Profit-Organisation oder später die Rente oder Erbschaften). Die Gemeinschaft ist eigenständig und unabhängig von Zuschüssen aus Kirchensteuermitteln.


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